Anmeldungen für das Schuljahr 2023/24:
Die Anmeldungen für alle anderen Fächer sind beendet.
Sie haben aber die Möglichkeit, Ihr Kind auf die Warteliste anzumelden. Sobald ein entsprechender Platz frei geworden ist, melden wir uns telefonisch bei Ihnen.
Bitte beachten Sie, dass Ermäßigungen von der Gemeinde nicht automatisch gewährt werden, sondern nur auf Ansuchen.
Folgende Ermäßigungen werden gewährt:
- Geschwister-Ermäßigung
- Ermäßigung auf das 2. Instrument
Sollten Sie Unterstützung bei der Finanzierung des Musikunterrichts haben, nehmen Sie Kontakt mit dem Verein der Eltern und Förderer auf.
NEUANMELDUNGEN für 2023/24 bzw. Anmeldung auf die
Warteliste:
ELTERNBEITRÄGE
Monatsbeiträge 10x |
SchülerInnen mit Hauptwohnsitz in der Großgemeinde Pottendorf |
SchülerInnen mit anderem Hauptwohnsitz |
SchülerInnen ab dem 24. Lebensjahr |
E50 – Einzelunterricht 50 min G2 – Gruppe – 2 Schüler – 50 min |
€ 57,- |
€ 76,- |
- |
E40 – Einzelunterricht 40 min |
€ 46,- |
€ 66,- |
- |
E25 – Einzelunterricht 25 min |
€ 34,- |
€ 61,- |
€ 100,- |
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Ensemble, Orchester (ohne Hauptfach) |
€ 17,- |
€ 17,- |
€ 17,- |
Musiktheorie ohne Hauptfach |
€ 26,- |
€ 26,- |
€ 26,- |
Elementares Musizieren |
€ 21,- |
€ 21,- |
- |
Chor/Kinderchor ohne Hauptfach |
€ 21,- |
€ 25,- |
€ 25,- |
Leihinstrumente pro Semester |
Kat A € 40,00 Kat B € 47,50: Celli, Klarinetten, Yamaha Posaunen, Yamaha & Hoyer Hörner, Tenorhörner, Tuba |
Beiträge für SchülerInnen ab dem vollendeten 24. Lebensjahres:
*Neuanmeldungen für Schüler ab 24 Jahren sind nur noch für Chor, Orchester und Ensemble möglich. Nähere Informationen erhalten Sie in der Direktion.
Studenten, Präsenz- sowie Zivildiener über 24 Jahre erhalten den Schülertarif. Eine Bestätigung ist der Gemeinde vorzulegen.
Anmeldungen sind bindend für das gesamte Schuljahr!
Informationen zu Ermäßigungen
Ermäßigung bei 2 Instrumenten:
10% Ermäßigung auf den Elternbeitrag des 2. Instruments (auf die kürzere Einheit)
Sozialtarif:
50% Ermäßigung bei Bruttoeinkommen der Familie < €1400
Einkommenssteuerbescheid muss bei der Gemeinde abgegeben werden.
Familienermäßigung:
20% Ermäßigung auf den Elternbeitrag des 2. Kindes
30% Ermäßigung auf den Elternbeitrag des 3. und jedes weiteren Kindes
Zuschuss vom EVF (Elternverein):
Bei Bruttoeinkommen der Familie < € 1400 und sozialer Bedürftigkeit gibt es die Möglichkeit eines Zuschusses über den Elternverein. Dieser ist direkt mit diesem zu vereinbaren.
Studenten, Zivil- und Präsenzdiener:
Studenten, Zivil- und Präsenzdiener über 19 Jahre erhalten den Schülertarif. Eine Bestätigung ist der Gemeinde vorzulegen.
WICHTIG:
Sämtliche Ansuchen müssen innerhalb des 1. Unterrichtsmonats an die Gemeinde gerichtet werden. Nur rechtzeitig eingereichte Ansuchen können bei der Verrechnung berücksichtigt werden!
Stand 22.02.2018